Stand: Februar 2026
Anbieter: Zeus-Consulting GmbH, Lochfeldstraße 34, 76437 Rastatt (nachfolgend „ANBIETER“)
Kunde: Empfänger der Leistungen (nachfolgend „KUNDE“)
ANBIETER und KUNDE gemeinsam „PARTEIEN“.
1. Geltungsbereich, Unternehmerkunden, Rangfolge
Diese AGB gelten für alle Verträge über Leistungen des ANBIETERS, insbesondere aus den Bereichen Recruiting-Marketing, Online-Marketing, Social-Media-Beratung, Web-/Karriereseiten-Erstellung (z.B. WordPress/Elementor oder onepage.io) sowie Wartung/Support und Automationen/Integrationen (z.B. Brevo, Asana, Zapier) – zusammen „LEISTUNGEN“.
Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB.
Abweichende AGB des KUNDEN gelten nicht, es sei denn, der ANBIETER stimmt ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.
Rangfolge der Vertragsunterlagen (bei Widersprüchen):
(1) Individuelle Vereinbarung/Angebot/Leistungsbeschreibung (Individualabreden haben Vorrang)
(2) Anlagen (z.B. Projektplan/SLA/Leistungsblätter)
(3) diese AGB
Diese AGB gelten auch für künftige Leistungsbeziehungen, sofern sie wirksam einbezogen werden.
2. Begriffsbestimmungen
Dienstleistungen: laufende Tätigkeiten ohne geschuldeten konkreten Erfolg (z.B. Kampagnen-Management, Beratung).
Werkleistungen: Erstellung eines konkret abnahmefähigen Werks (z.B. fertige Karriereseite, Landingpage, Designpaket, Funnel).
Tool-Stack/Drittanbieter: Systeme/Plattformen, die nicht vom ANBIETER betrieben werden (z.B. onepage.io, Brevo, Asana, Zapier, Meta/Google/LinkedIn, Hosting, Plugins).
3. Vertragsschluss, Kommunikation, Ansprechpartner
Darstellungen auf Websites/Social Media/Anzeigen sind kein verbindliches Angebot.
Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme, regelmäßig in Textform (z.B. E-Mail).
Der KUNDE benennt mind. einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner für Briefing, Freigaben und Rückfragen. Erklärungen dieses Ansprechpartners gelten als Erklärungen des KUNDEN.
4. Leistungsumfang, Leistungsbestimmung, Subunternehmer
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung und ggf. Anlagen.
Soweit zulässig und vereinbart, kann der ANBIETER Details der Leistungserbringung nach billigem Ermessen konkretisieren (§ 315 BGB).
Der ANBIETER darf Subunternehmer/Erfüllungsgehilfen einsetzen.
Kein Erfolg geschuldet (Dienstleistungen): Sofern nicht ausdrücklich als Erfolgsziel vereinbart, schuldet der ANBIETER keinen bestimmten wirtschaftlichen/quantitativen Erfolg (z.B. Leads, Bewerbungen, Einstellungen, Umsatz).
5. Change Requests / Zusatzaufwand
Änderungs-/Zusatzwünsche, die den vereinbarten Umfang überschreiten („Change Request“), werden gesondert vergütet (nach Angebot, Stundensatz oder Preisliste).
Der ANBIETER weist den KUNDEN vor Umsetzung auf den Zusatzaufwand hin; Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu Mehrkosten, außer der KUNDE beauftragt erkennbar die Umsetzung (z.B. „bitte umsetzen“).
6. Mitwirkungspflichten des KUNDEN
Der KUNDE stellt rechtzeitig Inhalte, Freigaben, Zugänge, CI-Vorgaben, Ansprechpartner sowie ggf. Werbemittel/Assets bereit.
Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verlängern Fristen angemessen; der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
Der KUNDE ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Inhalte und Datenbasis (u.a. Urheber-/Marken-/Wettbewerbs-/Datenschutzrecht).
7. Online-Marketing & Social Media (Meta/Google/LinkedIn u.a.)
Soweit der ANBIETER im Namen des KUNDEN handelt (Ads, Postings etc.), erteilt der KUNDE die erforderlichen Berechtigungen/Vollmachten.
Werbebudget/Fremdkosten: Werbebudget sowie Plattform-/Tool-Kosten trägt der KUNDE, sofern nicht anders vereinbart. Abrechnung erfolgt i.d.R. direkt zwischen KUNDE und Plattform.
Plattformen können Kampagnen/Accounts sperren oder einschränken. Der ANBIETER hat darauf regelmäßig keinen Einfluss; Vergütungsansprüche für vereinbarte Leistungen bleiben unberührt, soweit keine Pflichtverletzung des ANBIETERS vorliegt.
Freigaben & Freigabefiktion (Standard):
Der ANBIETER legt Creatives/Texte/Setups zur Freigabe vor, sofern im Angebot vorgesehen.
Reagiert der KUNDE nicht innerhalb von 5 Werktagen, gilt die Freigabe als erteilt, soweit die Vorlage dem abgestimmten Briefing entspricht und der ANBIETER bei Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.
Bei rechtlich sensiblen Themen (z.B. Heilmittelwerbung, Finanz/Versicherung, Gewinnspiele) erfolgt Veröffentlichung nur nach ausdrücklicher Freigabe, sofern vereinbart.
8. Web- & Karriereseiten (onepage.io / WordPress / sonstige)
Der ANBIETER erstellt Seiten nach dem bei Vertragsschluss üblichen Stand der Technik.
Drittanbieter-Änderungen: Anpassungen, die ausschließlich durch Updates/Policy-Änderungen Dritter (CMS, onepage.io-Funktionen, Plugins, Browser, APIs) erforderlich werden, sind nur geschuldet, wenn Wartung/Support dies ausdrücklich umfasst.
Account-Regel (Standard – empfohlen):
Der ANBIETER ist Inhaber der onepage.io-/Hosting-/Domain-Accounts (Owner).
Der KUNDE erhält Admin-/Editor-Zugriff soweit notwendig.
Sofern der ANBIETER Accounts im Auftrag einrichtet, geschieht dies auf Kosten und im Namen des KUNDEN; der KUNDE übernimmt zeitnah die Inhaberschaft, soweit technisch möglich.
Herausgabe/Portabilität: Bei Plattformlösungen (z.B. onepage.io) ist eine vollständige „Mitnahme“/Migration nur soweit technisch möglich geschuldet, es sei denn, im Angebot ist eine Export-/Migrationsleistung ausdrücklich vereinbart.
Gestaltungsfreiheit: Der ANBIETER wahrt gestalterische Freiheit innerhalb Briefing/CI. Unzumutbare Abweichungen vom Briefing gelten als Mangel.
9. Automationen & Integrationen (Brevo, Zapier, Asana u.a.)
Brevo (E-Mail/Automation/CRM): Der ANBIETER kann Templates, Automationen, Listenstrukturen und Workflows einrichten. Der KUNDE bleibt verantwortlich für rechtmäßige Kontaktgrundlagen (Einwilligungen/Bestandskundenprivileg), Inhalte und Versandfreigaben, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
Zapier (Schnittstellen/Automationen): Der ANBIETER richtet Zaps/Automationen nach abgestimmter Logik ein. Grenzen können sich aus API-Limits, Token-Ablauf, Plan-Limits, Datenformaten oder Drittanbieter-Änderungen ergeben. Laufende Überwachung/Anpassung ist nur geschuldet, wenn Support/Wartung dies umfasst.
Asana (Projektsteuerung): Asana kann als primäres Projekt- und Freigabetool genutzt werden. Aufgaben/Kommentare/Freigaben in Asana gelten als Kommunikation in Textform, sofern im Projekt vereinbart.
Security bei Tool-Zugängen: Der KUNDE stellt sichere Zugangsdaten bereit und nutzt nach Möglichkeit 2FA. Der ANBIETER haftet nicht für Störungen/Schäden, die aus unsicheren Zugangsdaten in der Sphäre des KUNDEN resultieren.
10. Wartung & Support
Wartung/Support wird nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart (SLA/Leistungsblatt).
Servicezeiten (Standard): Montag–Freitag (Feiertage ausgenommen).
Ohne SLA schuldet der ANBIETER keine festen Reaktions- oder Behebungszeiten.
11. Workshops / Drehs / Vor-Ort-Termine
Termine sind verbindlich.
Verzögerungen durch den KUNDEN können als Mehraufwand berechnet werden.
Storno (Standard):
bis 28 Tage vorher: kostenfrei (zzgl. nicht stornierbarer Fremdkosten)
27–8 Tage vorher: 30% der Vergütung
ab 7 Tage vorher: 100% der Vergütung
Ersparte Aufwendungen/anderweitiger Erwerb werden angerechnet.
12. Vergütung, Fälligkeit, Vorleistung
Vergütung gemäß Angebot/Preisliste, zzgl. USt.
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen 7 Tagen fällig.
Der KUNDE ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet (insb. Setup-/Projektstart, Lizenzen, Budget).
Aufrechnung/Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
13. Zahlungsverzug, Zurückbehaltung, außerordentliche Kündigung
Bei Zahlungsverzug kann der ANBIETER Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten; wichtiger Grund kann u.a. erheblicher Zahlungsverzug sein. (§ 626 BGB)
14. Vertragslaufzeit & Verlängerung (für Retainer/Dauerschuldverhältnisse)
Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung ergeben sich aus dem Angebot.
Sofern vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ausgeschlossen (B2B).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
15. Abnahme
Nach Fertigstellung fordert der ANBIETER zur Abnahme auf.
Der KUNDE erklärt innerhalb von 7 Werktagen Abnahme oder rügt wesentliche Mängel in Textform. Ohne Reaktion gilt die Leistung als abgenommen, wenn der ANBIETER bei Aufforderung auf diese Folge hingewiesen hat.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sind aber im Rahmen der Nacherfüllung zu beheben.
16. Nutzungsrechte, Rechtepakete, Zahlung als Voraussetzung
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim ANBIETER.
Nach vollständiger Zahlung erhält der KUNDE – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für eigene geschäftliche Zwecke.
Übergabe der finalen, produktiven Ergebnisse (z.B. veröffentlichte Seite, finale Creatives als Exportdateien/PDF/PNG/MP4). Keine Pflicht zur Herausgabe von Rohdaten/Arbeitsdateien (z.B. Figma-Dateien, PSD/AE-Projekt, ungeschnittenes Footage), sofern nicht vereinbart.
Endergebnis + Arbeitsdateien (gegen Aufpreis / nur wenn im Angebot): Zusätzlich Herausgabe definierter Arbeitsdateien/Rohdaten in vereinbartem Umfang.
Dritt-Lizenzen (Fonts, Stock, Plugins, onepage.io-Plan, Brevo-Plan, Zapier-Plan etc.) werden nur in dem Umfang mitgenutzt, wie die jeweilige Lizenz dies erlaubt; Kosten trägt der KUNDE, sofern nicht anders vereinbart.
Der ANBIETER behält das Recht, generisches Know-how, Methoden, Templates und nicht kundenspezifische Bausteine weiterzuverwenden.
17. Referenznennung / Portfolio / Testimonial
Der ANBIETER darf den KUNDEN als Referenz nennen (Name/Logo, Screenshots/kurze Ausschnitte der Arbeitsergebnisse) sofern:
keine NDA/Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht und
der KUNDE nicht in Textform widerspricht (Opt-out).
Bei sensiblen Projekten (z.B. Steuern/Finanzen/HR) kann der KUNDE eine anonymisierte Referenz verlangen (Branche/Region ohne Namensnennung), sofern dies praktikabel ist.
18. Haftung
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Keine Haftung für Störungen/Änderungen durch Drittanbieter/Plattformen außerhalb des Einflussbereichs, sofern keine Pflichtverletzung des ANBIETERS vorliegt.
Datensicherung: Sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist der KUNDE für Backups/Datenschutzmaßnahmen in seiner Umgebung verantwortlich.
19. Vertraulichkeit
PARTEIEN behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.
20. Datenschutz / Auftragsverarbeitung
Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach geltendem Datenschutzrecht.
Soweit der ANBIETER personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet, schließen die PARTEIEN vor Beginn eine AV-Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
Setzt der ANBIETER Subunternehmer/Tool-Anbieter als (Unter-)Auftragsverarbeiter ein, erfolgt dies nach den Anforderungen des Art. 28 DSGVO (insb. Transparenz/Genehmigung/Informationspflichten).
21. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit zulässig – der Sitz des ANBIETERS.
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen wirksam; anstelle tritt die gesetzliche Regelung.
22. Änderungen dieser AGB
Änderungen gelten für laufende Dauerschuldverhältnisse nur, wenn sie dem KUNDEN rechtzeitig mitgeteilt werden und nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen wird; bei Widerspruch gelten die bisherigen Bedingungen fort (Individualabreden gehen vor).